Ein Thema. Ein Menü.

Werden Sie und Ihre Freunde zum Glashaus-Gourmet und entdecken Sie die verschiedensten Geschmackswelten. Jedes Event ist perfekt zugeschnitten auf ein kulinarisches Thema und einen rundum gelungenen Gourmet-Abend. Von der Vorspeise über die verschiedenen Gänge bis zum Dessert. Vom Aperitif bis zum Digestif. Es wartet ein Überraschungs-5-Gänge Menü, mit den dazu passenden Weinen und Getränken, auf Sie. Mein Team und ich sind an diesem Abend der Reiseführer Ihres All-Inclusive Urlaubs für den Gaumen. Start mit Empfang ist jeweils ab 19 Uhr. Der Erste Gang wird um 19:45 Uhr für Sie serviert. Ich freue mich auf Ihren Besuch.

The Coolinarian XX

Am 20.02. / 21.02. / 22.02.2024

Butter bei die Fische – Vol. 2

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The Coolinarian XXI

Am 19.03. / 20.03. / 21.03.2024

Gardasee x Avanzi

Eine Auszeit am Gardasee mit
Weinen von Cantina Avanzi

Es(sen) darf geteilt werden!

Blumenhalle

Kirchberger Str. 1 | 52428 Jülich

Seit Anfang 2013 betreiben wir die Blumenhalle auf dem Gelände der ehemaligen Landesgartenschau im Brückenkopfpark Jülich und bieten unseren Gästen eine besondere Atmosphäre inmitten tropischer Pflanzen in einem überdimensionalen Gewächshaus.

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer (im Folgenden „Leistungsnehmer“) an der Glashaus-Gourmet-Event (im Folgenden „Veranstaltung“) und der Plantikow Event Catering GmbH mit Sitz in Jülich (im Folgenden „Leistungsgeber“). Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Leistungsgeber schriftlich bestätigt werden. Der Leistungsnehmer erhält das „Leistungsangebot“ über die von ihm gewünschte Veranstaltung. Dieses Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung kann über Internet, Brief, Telefax oder E-Mail erfolgen und wird durch die schriftliche Bestätigung des Leistungsgebers rechtsverbindlich. Die im Leistungsangebot aufgeführte Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin inkl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt, beinhaltet das Leistungsangebot die Teilnahme an dem jeweiligen Veranstaltungstermin, ein Mehrgangmenü und Getränke. Der Umfang der Leistung ergibt sich vorrangig aus der Leistungsbeschreibung. Änderungen, z.B. den Wechsel in einen anderen Veranstaltungsort, angekündigte Köche durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen, behält sich der Leistungsgeber vor. Übernachtungs-, Anreise- und sonstige Kosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten. Der Leistungsnehmer hat die vertraglich vereinbarte Teilnahmegebühr vollständig zu entrichten, auch wenn die Veranstaltung, gleich aus welchem Grunde, von ihm versäumt wird. Der Leistungsnehmer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist. Ist dem Leistungsgeber die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z.B. wegen Erkrankung des Referenten oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl) nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Entrichtete Teilnahmegebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen den Leistungsgeber können nicht geltend gemacht werden. Bei Stornierung – nur schriftlich möglich – durch den Leistungsnehmer wird diesem eine Verwaltungspauschale in Rechnung gestellt. Erfolgt der Rücktritt kurz vor dem Veranstaltungstermin oder erscheint der Leistungsnehmer nicht, ist eine Rückerstattung nicht möglich. Die Entsendung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Der Leistungsgeber übernimmt keine Haftung für einen mit der Veranstaltung beabsichtigten Erfolg und/oder eine gegebenenfalls beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und/oder das Bestehen solcher Prüfungen, gleich welcher Art diese sind. Für Schäden, die der Leistungsnehmer in den Veranstaltungsräumen erleidet, haftet der Leistungsgeber als auch gegen dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Leistungsgeber haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Leistungsnehmers (Garderobe, Schulungsmaterial, Wertgegenstände, etc.). Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten. Für die Dauer des Vertragsverhältnisses darf der Leistungsgeber die personenbezogenen Daten des Leistungsnehmers unter Beachtung der geltenden daten-schutzgesetzlichen Regelungen speichern und nutzen. Der Leistungsnehmer ist auch nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Erhalt von Informationsmaterial des Leistungsgebers einverstanden. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Vertrag unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Es wird nur Essen für den Hund eingepackt, wenn dieser ein ausgewiesener Gourmet-Hund ist.